Avb
Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen
1. Geltung
1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäfte mit unseren Kunden (nachfolgend: Käufer), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.2 Unsere AVB gelten in ihrer jeweilig aktuellsten Fassung als Rahmenvereinbarung sowohl für diesen als auch für künftige Verträge mit demselben Käufer, ohne dass es eines entsprechenden Hinweises bedarf.
1.3 Unsere AVB haben ausschließliche Geltung. Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Regelungen beinhalten, werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.
1.4 Individualvereinbarungen haben Vorrang vor unseren AVB. Für ihren Inhalt ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.
2. Vertragsschluß
2.1 Alle unsere Angebote und Angaben sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Aufträge eines Käufers gelten als verbindliche Vertragsangebote und können von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware angenommen werden.
3. Preise
3.1 Wird kein bestimmter Preis vereinbart, erfolgt die Preisberechnung für die Ware auf Grundlage unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Einer Mehrzahl von Käufern ist es nicht gestattet, die von ihnen bestellten Waren zu einer Bestellung zusammenzuziehen, soweit es sich auch weiterhin um jeweils eigenständige Vertragsbeziehungen handelt.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unter Beigabe eines Lieferscheins.
4.2 Sind vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einzuhalten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren und eine neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb dieser nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir erstatten. Dies gilt insbesondere im Falle einer nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über den Ausschluß der Leistungspflicht bleiben hiervon unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktrittsund Kündigungsrechte des Käufers gemäß Nr. 6 unserer AVB. Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; in jedem Fall ist aber eine Mahnung des Käufers erforderlich.
4.3 Bei Lieferverzug kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Pauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.4 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf gehen diese Gefahren mit Übergabe der Ware an die zur Versendung bestellte Person, auch wenn diese zu unserem Unternehmen gehört, auf den Käufer über.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware(n), wobei ausschlaggebend allein der Zeitpunkt des Eingangs auf dem von uns genannten Konto ist.
5.2 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5.3 Vor Ausgleich aller fälligen Forderungen aus sämtlichen Vertragsverhältnissen (inklusive Zinsen und Kosten) sind wir zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet und können diese von Vorauskasse abhängig machen.
5.4 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers (§ 321 BGB) gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und nach erfolgter Fristsetzung zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zum vollständigen Ausgleich aller in den laufenden Geschäftsbeziehungen bereits entstandenen und noch entstehenden Forderungen einschließlich Kosten und Zinsen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der vorgenannten Forderungen weder verpfändet noch zur Sicherheit übertragen werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe auf unser Eigentum erfolgen.
6.3 Der Käufer ist befugt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. Beim Weiterverkauf ist die Ware insofern getrennt von anderen Waren zu berechnen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse und zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Wir erwerben anteiliges Miteigentum, falls eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren im Eigentum Dritter stattfindet.
6.4 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehende Forderung gegenüber Dritten tritt der Käufer bereits jetzt in voller Höhe zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
6.5 Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist und keine sonstigen Mängel seiner Zahlungsfähigkeit vorliegen. Im Fall mangelnder Zahlungsfähigkeit können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle übrigen zum Einzug benötigten Angaben macht, nötige Unterlagen herausgibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6.6 Übersteigt der Wert der uns gemäß Ziffer 5.4 gewährten Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 10 %, werden wir auf Wunsch des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7. Mängelansprüche des Käufers
7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
7.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
7.3 Sind bei der Herstellung der Waren auf Anordnung des Käufers bestimmte Herstellungsmethoden oder Rezepturen verwendet worden, ist die Ware mangelfrei, wenn die angeordnete Herstellung entsprechend diesen Anordnungen durchgeführt worden ist. Bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten werden nicht geschuldet.
7.4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Die mengenmäßige Unvollständigkeit und Beschädigung der gelieferten Umkartons sind sofort bei Anlieferung zu rügen. Bei sich später zeigenden Mängeln gemäß § 377 III HGB gilt als unverzüglich eine Anzeige innerhalb von 8 Tagen, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für nicht angezeigte Mängel ausgeschlossen.
7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt.
7.6 Wir können die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.7 Die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
7.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist der Mangel unerheblich i.S.d. § 323 Abs.5, S.2 BGB besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
7.9 Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Nr. 7 unserer AVB.
7.10 Die unter Ziff. 7.1 bis 7.9 genannten Ansprüche des Käufers verjähren nach einem Jahr, soweit sie nicht auf einem arglistig verschwiegenen Mangel beruhen.
8. Sonstige Haftung
8.1 Soweit sich aus unseren AVB einschließlich der folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadenersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Wegen der Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.5 Ist ein bestimmter Verwendungszweck der Waren im Vertrag vereinbart oder vorausgesetzt, sind die von uns gelieferten Waren ausschließlich für diesen zu verwenden. Für Schäden, die dem Käufer infolge einer anderweitigen bzw. abweichenden Verwendung entstehen, haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter, die aus einer anderweitigen bzw. abweichenden Verwendung herrühren, freizuhalten.
8.6 Für Schäden, die dem Käufer, seinen Vertragspartnern in Leistungsketten sowie bei Endkunden entstehen, haften wir nicht, wenn diese in einer Anordnung gemäß Ziff. 7.3, also einer Abweichung von erprobten Rezepturen oder Herstellungsverfahren begründet liegen und wir auf die hier getroffene Regelung vor Herstellungsbeginn schriftlich hingewiesen haben.
8.7 Für Schäden, die dem Käufer oder Dritten dadurch entstehen, dass der Kunde die Spezifikationen im Sicherheitsdatenblatt für den Umgang mit der gelieferten Ware/den gelieferten Stoffen und deren Einsatzbereichen nicht beachtet, haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter, die aus einer anderweitigen bzw. abweichenden Verwendung herrühren, freizuhalten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
9.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Geschäftssitz am Asternweg 11 in 23795 Bad Segeberg
9.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Wareneinkäufe (CISG) Anwendung.
9.3 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche der Vertragsparteien ist Bad Segeberg.